Folgende Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten könnten für Sie in Betracht kommen:
Als Schüler/in des mediCampus - Gesundheitsfachberufe, können Sie einen Anspruch auf finanzielle Förderung durch BAföG haben.
Ob Sie eine Förderung nach BAföG bekommen und wie hoch die Förderung ist erfahren Sie bei dem Amt für Ausbildungsförderung Ihrer Stadt/Kreisverwaltung.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.bafoeg.bmbf.de
Die Agenturen für Arbeit / Jobcenter bieten viele Fördermöglichkeiten und Förderprogramme für die berufliche Qualifizierung. Diese stehen nicht nur arbeitslos gewordene Menschen sondern z. B. auch Beschäftigten zur Verfügung.
Die Ausbildungen am mediCampus - Gesundheitsfachberufe sind gemäß
§ 85 SGB III für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen und zertifiziert.
Mehr zum Thema Förderung durch die Agentur für Arbeit erfahren Sie unter www.arbeitsagentur.de
Als Schüler/in des mediCampus -Gesundheitsfachberufe können Sie einen Anspruch auf Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Meister-BAföG“ haben.
Mehr zum Thema "Meister-BAföG" erfahren Sie hier oder unter:
Bei Teilzeitausbildung (berufsbegleitend) ist eine Förderung mit Weiterbildungsscheck möglich.
Mehr zum Thema Weiterbildungsscheck finden Sie hier oder unter www.sab.sachsen.de.
Sie können Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen. Dies kann für Sie evtl. zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.
Die Kosten, die Ihnen durch Ihre Weiterbildung (Teilnahmegebühren, Lernmittel, Reisekosten) entstehen, können Sie ggf. als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen. Eine Voraussetzung dafür
ist, dass der Lehrgang die Fertigkeiten im erlernten oder ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder neuen Anforderungen anpassen soll. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Weiterbildungskosten
ggf. als Sonderausgaben geltend machen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
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